Grüezi und willkommen in Österreich!
Sie sind ein Schweizer Unternehmen und wollen in Österreich geschäftlich Fuß fassen?
Wenn Sie in Österreich gewerblich aktiv werden wollen, dann brauchen Sie eine Niederlassung, sei es in Form einer eigenen Gesellschaft (Tochtergesellschaft) oder einer Zweigniederlassung.
Von dieser Verpflichtung sind Sie nur dann befreit, wenn Sie bloß gelegentlich und vorübergehend grenzüberschreitende Dienstleistungen in Österreich erbringen wollen, wie beispielsweise geschäftliche Besprechungen, Besuche von Messeveranstaltungen oder Teilnahme an Kongressen.
Bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ohne vorgängige Unternehmensgründung bzw. ohne tatsächliche Ansiedlung in Österreich in Form der Errichtung einer Niederlassung (mit anschließender Gewerbeanmeldung) drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen, es können auch Mitbewerber insbesondere gestützt auf die Bestimmungen des UWG vor allem mit Unterlassungs-/Schadenersatzansprüchen gegen Sie vorgehen.
Ihre Ansiedlung/Unternehmensgründung in
Österreich.
Unser Informationsangebot.
Für Sie.
GmbH und Zweigniederlassung
Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap)
Gewerberecht
Firmenwortlaut
Wirtschaftliche Eigentümer Register
Ihr Schweizer in Wien
Die Rechtskulturen der Schweiz
und von Österreich sind
unterschiedlicher als viele
glauben – gut, wenn Sie jemanden
auf Ihrer Seite haben, der in
beiden Kulturen zu Hause ist.
Lic. iur. Michael Pérez
Rechtsanwalt
Für weitere Informationen über uns besuchen Sie unsere Website lawco.at.
HK-Schweiz.at
SGE.com
Unsere Mandanten profitieren nicht nur von
unserem Know-How im Bereich der
Unternehmensgründungen sondern auch von meiner
engen Verbindung und Kooperation, die ich
schon seit vielen Jahren zu den verschiedenen
Schweizer Institutionen in Österreich
habe, insbesondere zur
Schweizer Botschaft und dem bei der
Botschaft angegliederten
Swiss Business Hub der Switzerland Global
Enterprise (SGE)
sowie zur
Handelskammer
Schweiz–Österreich-Liechtenstein, für die ich als Vertrauensanwalt tätig sein
darf und bei der ich als Vizepräsident aktiv
mitwirke.
Referenzen
Wir sind hochzufrieden mit LAWCOs Einsatz
bei der Gründung unserer Tochtergesellschaft
in Österreich für die Experts Inside AG.
Professionell, effizient und mit angenehmer
Kommunikation – ein reibungsloser Prozess.
Wir freuen uns auf die fortgesetzte
Zusammenarbeit und sind überzeugt von deren
Kompetenz für zukünftige Projekte.
Samuel Zürcher
CEO
Experts Inside AG
Als wir in 2019 unsere
Vertriebsgesellschaft in Österreich ins
Leben gerufen haben, war es wichtig das wir
uns auf einen soliden Rechtspartner stützen
konnten; dies war mit der Prettenhofer
Raimann Pérez [Anm. mittlerweile
Prettenhofer Raimann Pérez Tschuprina]
Rechtsanwaltspartnerschaft der Fall; sie
haben uns das ganze Verfahren vereinfacht
und dies zu attraktiven Konditionen.
Marc Schuler
CEO
Dixi Polytool SA
Die Kanzlei Prettenhofer Raimann Perez
[Anm. mittlerweile Prettenhofer Raimann
Pérez Tschuprina] hat uns in der Gründung
unserer Tochtergesellschaft Sky-Frame GmbH
begleitet. Ihre Professionalität war rundum
sehr überzeugend. Die enge Betreuung für
eine reibungslose Abwicklung haben wir sehr
geschätzt. Nochmals grossen Dank für die
stetige Begleitung in unserem heutigen
Geschäft!
David Herkenne
Head of Sales International
Member of the Executive Board
Sky-Frame AG
Für uns als Jungunternehmer ist es wichtig
auf starke Partner vertrauen zu können, die
schnell und agil agieren. Diesen Partner
haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei
Prettenhofer Raimann Pérez [Anm.
mittlerweile Prettenhofer Raimann Pérez
Tschuprina] gefunden. Innert wenigen Wochen
war unsere Niederlassung gegründet und
betriebsbereit.
Alexander Wälchli & Reto Wälchli
Geschäftsführende Gesellschafter
Cobea GmbH
Die Elster & Salis Verlag GmbH Wien hat ein
namhaftes Schwester-Unternehmen in Zürich,
das seit Jahren relevante und anspruchsvolle
Literatur- und Sachbücher veröffentlicht.
Das Büro in Wien soll den Vertrieb in
Österreich und Deutschland unterstützen,
Wirtschaftsleistung erbringen, Steuern
bezahlen, Arbeitsplätze schaffen. Ich wusste
nicht, wie schwer es ist, in Österreich ein
Unternehmen zu gründen, wenn das
Firmenkapital aus der Schweiz kommt. Die
LAWCO. Attorneys - und insbesondere Herr
Lic. iur. Michael Pérez - haben mir als
leitende Geschäftsführerin dabei geholfen,
im Dickicht des österreichischen
Bürokratiedschungels kühlen Kopf zu bewahren
und in wochenlanger Kleinstarbeit alle
erforderlichen Dokumente für die
Firmengründung zusammenzustellen.
Anja Linhart
Geschäftsführerin
Elster Salis Verlag GmbH
Die Zusammenarbeit hinterließ für uns stets
einen durchwegs positiven Eindruck. Die
Rechtsanwaltskanzlei Prettenhofer Raimann
Pérez [Anm. mittlerweile Prettenhofer
Raimann Pérez Tschuprina] hat einen
hervorragenden und vor allem einen
hilfsbereiten Ruf. Sie hat eine starke
fachliche Qualifikation.
Wir halten die
Prettenhofer Raimann Pérez [Anm.
mittlerweile Prettenhofer Raimann Pérez
Tschuprina] Rechtsanwaltspartnerschaft als
Partner in juristischen Fragen für bestens
geeignet.
Claus H. Widrig
Partner
Leaders Solutions AG
Die Prettenhofer Raimann Pérez [Anm.
mittlerweile Prettenhofer Raimann Pérez
Tschuprina] Rechtsanwaltspartnerschaft hat
uns schnell und äußerst kompetent bei der
Geschäftsgründung in Österreich unterstützt.
Die Gründung verlief reibungslos und
erfolgreich – genau so, wie es sein soll.
Andreas Puur
CFO
Elektron AG
Michael Pérez von Prettenhofer Raimann
Pérez [Anm. mittlerweile Prettenhofer
Raimann Pérez Tschuprina]
Rechtsanwaltspartnerschaft (OG) aus Wien hat
uns professionell und speditiv bei der
Gründung der brain-tec Austria GmbH sowie
der Ausarbeitung von diversen Verträgen
betreut. Danke vielmal für diesen tollen
Service. Und das Sahnehäubchen war dabei,
dass Michael Pérez aus der gleichen Region
im Kanton Wallis (Schweiz) kommt – somit
konnten wir uns in unserem Dialekt
unterhalten.
Pascal Zenklusen
CEO
Brain-tec group
Mit Michael Pérez fanden wir einen
kompetenten und effizienten Partner für die
Gründung unserer Tochtergesellschaft,
Capture Media Austria GmbH in Wien. In
Kenntnis beider Kulturen und Rechtssysteme
gelingt es ihm sehr gut die Unterschiede der
lokalen Gesetze und Gewohnheiten zu
vermitteln. Wir freuen uns auf die weitere
Zusammenarbeit!
Franz d'Huc
Partner & CFO
Capture Media AG
Als führendes Unternehmen für die Messung
und Verbrauchsdatenerfassung von Strom, Gas,
Wasser/Abwasser, Wärme und Kälte ist das
Schweizer Familienunternehmen GWF AG über
die Landesgrenzen hinaus bekannt und
entwickelt sich erfolgreich im
internationalen Geschäft. Um nahe bei
unseren Österreichischen Kunden zu sein und
noch bessere Lösungen und Dienstleistungen
für einen nachhaltigen Umgang mit den
wertvollen Ressourcen, sind wir seit dem 01.
Juli 2022 mit unserer neuen Vertriebs- und
Servicegesellschaft – der GWF Österreich
GmbH – am Standort Wien präsent. Dank der
überaus kompetenten Beratung und
Unterstützung von Herrn Pérez und seinem
Team konnten wir uns während der
Firmengründung vollumfänglich auf unsere
Kernthemen fokussieren und in kurzer Zeit
war die neue Niederlassung gegründet und
bereit, operativ Fahrt aufzunehmen.
Markus Neuhaus
Managing Director
GWF International
Expertise und Erfahrung mit der Ansiedlung von Schweizer Unternehmen in Österreich
Als Schweizer Staatsangehöriger und Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in beiden Rechtsgebieten bin ich darauf spezialisiert, Klienten mit bilateralen Verbindungen in die Schweiz und nach Österreich zu betreuen, wobei mein Fokus vor allem auf Rechtsfragen rund um Ansiedlungen/Unternehmensgründungen, gesellschaftsrechtliche Themen sowie grenzüberschreitende Vertriebs- und Handelstätigkeiten gerichtet ist.
In den bald 2 Jahrzehnten meiner anwaltlichen Tätigkeit hier in Wien hat meine Partnerschaft bereits zahlreiche Schweizer Unternehmen bei ihrer Ansiedlung bzw. ihrem Markteintritt in Österreich begleiten und beraten dürfen – wir wissen daher, worauf es den Schweizer Unternehmen bei der Unternehmensgründung ankommt und was es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt.
Der Teufel steckt im rechtlichen Unterschied
Obwohl die Schweiz und Österreich in sehr vielen (Lebens-)Bereichen zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen, vieles vertraut scheint und wir in beiden Ländern die gleiche Sprache sprechen, steckt der Teufel doch im rechtlichen Unterschied. Umso wichtiger ist es, wenn Sie jemanden vor Ort haben, der sich in beiden Rechtskulturen auskennt und auch mit den Gepflogenheiten vor österreichischen Behörden und Gerichten vertraut ist – wir verstehen uns als Brückenbauer, um für Sie Ihre Ziele hier in Österreich effektiv umsetzen zu können.
Effiziente Gestaltung der Prozessabläufe bei der Ansiedlung/Unternehmensgründung
Der mit der Vorbereitung und Gründung einer auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen Niederlassung sowie mit der Eintragung im Firmenbuch (Handelsregister) verbundene Aufwand ist – insbesondere wenn der Gesellschafter aus dem Ausland kommt – nicht zu unterschätzen: im Vorfeld der Ansiedlung gilt es meist Fragen hinsichtlich der möglichen Rechtsformen bzw. der Rechtsformwahl sowie auch weitere rechtliche Fragen insbesondere im Zusammenhang mit dem österreichischen Gesellschafts-/Unternehmens- und Firmenrecht sowie Gewerberecht zu klären. Sodann sind die für die Durchführung der Gründung der Niederlassung notwendigen Informationen und Unterlagen zusammen zu tragen und letztlich ist die Errichtung sowie Unterzeichnung der Gründungsdokumente unter Hinzuziehung eines österreichischen Notars (was bei einer GmbH Gründung zwingend notwendig ist) mit der anschließenden Eintragung der Niederlassung im österreichischen Firmenbuch zu bewerkstelligen. Dazu kommt noch der – bei der Gründung einer GmbH – Recht aufwendige Prozess der Eröffnung eines inländischen Geschäftskontos zwecks Einzahlung der Stammeinlage bzw. Vorlage beim Firmenbuchgericht.
Da all diese Schritte recht zeitintensiv sind, haben wir uns Gedanken darüber gemacht, wie man diese Abläufe für unsere Mandanten effizienter gestalten und abwickeln kann. Mit dieser Online basierten Gründungsplattform haben wir jetzt ein Tool geschaffen, mit dem Sie
- einerseits auf einen Blick die relevanten Informationen, die mit der Unternehmensgründung zusammenhängen, parat haben und
- andererseits zugleich ein online Erfassungssystem zur Verfügung haben, mit dem Sie in strukturierter Form die für die Unternehmensgründung wesentlichen Parameter erfassen und direkt an uns übermitteln können.
Auf Basis dieser Daten können wir Ihnen zum einen ein maßgeschneidertes Angebot hinsichtlich unseres mit der Unternehmensgründung verbundenen Honorars unterbreiten. Zum anderen haben wir – falls Sie uns bei Ihrer Ansiedlung in Österreich mit der Gründung Ihrer Niederlassung beauftragen möchten – schon bereits die wesentlichen Informationen parat, um die Gründungsdokumente rasch und ohne weitere zeitliche Verzögerung erstellen zu können. Damit sparen Sie Zeit und Geld!
Welche Rechtsform – GmbH, Zweigniederlassung oder eine Aktiengesellschaft?
Bei der Ansiedlung stellt sich vorab die Frage, welche Niederlassungs- bzw. Rechtsform gewählt werden soll.
Die in Österreich zur Verfügung stehenden Rechtsformen sind nahezu identisch mit denjenigen in der Schweiz. In Österreich kann ein Unternehmen sowohl in Form eines Einzelunternehmens als auch in Form einer Gesellschaft betreiben werden. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit der Errichtung einer Zweigniederlassung.
Bei den Gesellschaftsformen stehen die Rechtsformen der Personengesellschaften (am gängisten sind dies die offene Gesellschaft und Kommanditgesellschaft) und der Kapitalgesellschaften (hier sind es vorwiegend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft und die europäische Aktiengesellschaft) zur Verfügung. Als Mischform zwischen einer Personen- und Kapitalgesellschaft gibt es noch die GmbH & Co KG.
Dazu ist festzuhalten, dass die überwiegende Mehrheit der Schweizer Unternehmer/Investoren, die wir in den letzten Jahren bei ihrem Markteinstieg bzw. ihrer Ansiedlung in Österreich betreuen durften, bevorzugt die Rechtsform der GmbH und der Zweigniederlassung gewählt hat.
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) fristet – nicht nur bei Ansiedlungen von ausländischen Unternehmen sondern generell – in Österreich dagegen eher ein Schattendasein. Der Grund liegt hauptsächlich darin, dass die Gründungsvoraussetzungen sowie der Formalismus bei einer Aktiengesellschaft wesentlich ausgeprägter sind als bei einer GmbH. Die österreichische AG ist auch nicht vergleichbar mit einer Schweizer AG. Ein wesentlicher Unterschied zur Schweizer AG besteht v.a. darin, dass man für die Gründung einer österreichischen AG nebst einem Vorstand zusätzlich wenigstens 3 Aufsichtsratsmitglieder braucht, was natürlich einen höheren administrativen (und finanziellen) Aufwand mit sich bringt.
Da für die Schweizer Unternehmen bei ihrer Ansiedlung die GmbH mit Abstand die Nr. 1 ist, gefolgt von den Zweigniederlassungen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen betreffend diesen beiden bevorzugten Rechtsformen zusammengestellt. Diese Informationen sollen Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Rechtsform behilflich sein.
Informationen zur GmbH und zur
Zweigniederlassung
Ihre Vorteile auf einen Blick
Unser speziell entwickeltes Online-Erfassungssystem ermöglicht es Ihnen bequem – von dort wo Sie gerade sind – uns alle wesentlichen Daten/Informationen für die Erstellung eines Pauschalangebotes und in weiterer Folge Ihrer Gründungsdokumente über eine gesicherte Datenverbindung zur Verfügung zu stellen. Langwierige Emailkorrespondenzen, Terminvereinbarungen für Besprechungen, Anreisen zu uns und dergleichen gehören sohin der Vergangenheit an.
Für den Fall der Gründung einer GmbH müssen Sie selbst beim Gründungsakt bzw. bei der Errichtungserklärung vor dem Notar nicht persönlich (bei uns) anwesend sein, weil das auch über eine Spezialvollmacht (in der erforderlichen Form) erfolgen könnte, auch wenn wir uns natürlich immer darüber freuen, unsere Mandanten persönlich kennen zu lernen.
Überdies können wir Ihnen – falls erwünscht – im Falle und im Zuge der Gründung Ihrer GmbH anbieten, dass Sie das Gründungskapital Ihrer GmbH auf das Treuhandkonto des mit uns kooperierenden Notars einbezahlen, der dann die diesbezügliche für die Eintragung im Firmenbuch unbedingt notwendige Bestätigung ausstellt (sämtliche Compliance-rechtlichen Bestimmungen zwecks Vermeidung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sind dabei selbstverständlich einzuhalten bzw. zu erfüllen). Das nimmt Ihnen den (zeitlichen) Druck, vorgängig zum Zweck der Eintragung der GmbH im Firmenbuch ein Geschäftskonto bei einem/einer österreichischen Kreditinstitut/Bank zu eröffnen. Sobald die GmbH im Firmenbuch eingetragen worden ist, wird der Notar das Gründungskapital zu gegebener Zeit dann auf das von Ihnen genannte Geschäftskonto Ihrer in Österreich neu errichteten GmbH weiterleiten.
All das bringt Ihnen bei der Unternehmensgründung eine enorme Zeitersparnis.
Zudem wissen Sie mit unserem Pauschalangebot, welches die Grundlage unserer Beauftragung bildet, schon im Voraus genau, was Sie unsere Tätigkeit im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung kosten würde/wird. Im Fall der Gründung einer GmbH ist in unserem Honorar auch das des Notars enthalten, sodass es hier keine Überraschungen für Sie geben kann.
*Hinweis: Das Online Erfassungssystem
ist aus den bereits erwähnten Gründen
auf die Errichtung einer GmbH oder
Zweigniederlassung zugeschnitten.
Sollten Sie eine andere Rechtsform
bevorzugen oder wenn Sie Ihre Anfrage
nicht über das Erfassungssystem an uns
richten wollen, stehen wir Ihnen
selbstverständlich gerne auch auf
herkömmlichem Weg per Telefon
(+43
1 8900 898) oder per E-Mail (office@lawco.at) zur Verfügung.