LAWCO. Unternehmensansiedlung in Österreich.

Grüezi und willkommen in Österreich! LAWCO. Rechtsanwälte – im Herzen Wiens Zum Online-Erfassungssystem
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Grüezi und willkommen in Österreich!

Sie sind ein Schweizer Unternehmen und wollen in Österreich geschäftlich Fuß fassen?

Wenn Sie in Österreich gewerblich aktiv werden wollen, dann brauchen Sie eine Niederlassung, sei es in Form einer eigenen Gesellschaft (Tochtergesellschaft) oder einer Zweigniederlassung.

Von dieser Verpflichtung sind Sie nur dann befreit, wenn Sie bloß gelegentlich und vorübergehend grenzüberschreitende Dienstleistungen in Österreich erbringen wollen, wie beispielsweise geschäftliche Besprechungen, Besuche von Messeveranstaltungen oder Teilnahme an Kongressen.

Bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ohne vorgängige Unternehmensgründung bzw. ohne tatsächliche Ansiedlung in Österreich in Form der Errichtung einer Niederlassung (mit anschließender Gewerbeanmeldung) drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen, es können auch Mitbewerber insbesondere gestützt auf die Bestimmungen des UWG vor allem mit Unterlassungs-/Schadenersatzansprüchen gegen Sie vorgehen.

Ihr Schweizer in Wien

Die Rechtskulturen der Schweiz und von Österreich sind unterschiedlicher als viele glauben – gut, wenn Sie jemanden auf Ihrer Seite haben, der in beiden Kulturen zu Hause ist.

Lic. iur. Michael Pérez
Rechtsanwalt


Für weitere Informationen über uns besuchen Sie unsere Website lawco.at.


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Foto von unserem Team

HK-Schweiz.at       SGE.com

Unsere Mandanten profitieren nicht nur von unserem Know-How im Bereich der Unternehmensgründungen sondern auch von meiner engen Verbindung und Kooperation, die ich schon seit vielen Jahren zu den verschiedenen Schweizer Institutionen in Österreich habe, insbesondere zur Schweizer Botschaft und dem bei der Botschaft angegliederten Swiss Business Hub der Switzerland Global Enterprise (SGE) sowie zur Handelskammer Schweiz–Österreich-Liechtenstein, für die ich als Vertrauensanwalt tätig sein darf und bei der ich als Vizepräsident aktiv mitwirke.

Referenzen

Expertise und Erfahrung mit der Ansiedlung von Schweizer Unternehmen in Österreich

Als Schweizer Staatsangehöriger und Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in beiden Rechtsgebieten bin ich darauf spezialisiert, Klienten mit bilateralen Verbindungen in die Schweiz und nach Österreich zu betreuen, wobei mein Fokus vor allem auf Rechtsfragen rund um Ansiedlungen/Unternehmensgründungen, gesellschaftsrechtliche Themen sowie grenzüberschreitende Vertriebs- und Handelstätigkeiten gerichtet ist.

In den bald 2 Jahrzehnten meiner anwaltlichen Tätigkeit hier in Wien hat meine Partnerschaft bereits zahlreiche Schweizer Unternehmen bei ihrer Ansiedlung bzw. ihrem Markteintritt in Österreich begleiten und beraten dürfen – wir wissen daher, worauf es den Schweizer Unternehmen bei der Unternehmensgründung ankommt und was es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt.

Der Teufel steckt im rechtlichen Unterschied

Obwohl die Schweiz und Österreich in sehr vielen (Lebens-)Bereichen zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen, vieles vertraut scheint und wir in beiden Ländern die gleiche Sprache sprechen, steckt der Teufel doch im rechtlichen Unterschied. Umso wichtiger ist es, wenn Sie jemanden vor Ort haben, der sich in beiden Rechtskulturen auskennt und auch mit den Gepflogenheiten vor österreichischen Behörden und Gerichten vertraut ist – wir verstehen uns als Brückenbauer, um für Sie Ihre Ziele hier in Österreich effektiv umsetzen zu können.

Effiziente Gestaltung der Prozessabläufe bei der Ansiedlung/Unternehmensgründung

Der mit der Vorbereitung und Gründung einer auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen Niederlassung sowie mit der Eintragung im Firmenbuch (Handelsregister) verbundene Aufwand ist – insbesondere wenn der Gesellschafter aus dem Ausland kommt – nicht zu unterschätzen: im Vorfeld der Ansiedlung gilt es meist Fragen hinsichtlich der möglichen Rechtsformen bzw. der Rechtsformwahl sowie auch weitere rechtliche Fragen insbesondere im Zusammenhang mit dem österreichischen Gesellschafts-/Unternehmens- und Firmenrecht sowie Gewerberecht zu klären. Sodann sind die für die Durchführung der Gründung der Niederlassung notwendigen Informationen und Unterlagen zusammen zu tragen und letztlich ist die Errichtung sowie Unterzeichnung der Gründungsdokumente unter Hinzuziehung eines österreichischen Notars (was bei einer GmbH Gründung zwingend notwendig ist) mit der anschließenden Eintragung der Niederlassung im österreichischen Firmenbuch zu bewerkstelligen. Dazu kommt noch der – bei der Gründung einer GmbH – Recht aufwendige Prozess der Eröffnung eines inländischen Geschäftskontos zwecks Einzahlung der Stammeinlage bzw. Vorlage beim Firmenbuchgericht.

Da all diese Schritte recht zeitintensiv sind, haben wir uns Gedanken darüber gemacht, wie man diese Abläufe für unsere Mandanten effizienter gestalten und abwickeln kann. Mit dieser Online basierten Gründungsplattform haben wir jetzt ein Tool geschaffen, mit dem Sie

  • einerseits auf einen Blick die relevanten Informationen, die mit der Unternehmensgründung zusammenhängen, parat haben und
  • andererseits zugleich ein online Erfassungssystem zur Verfügung haben, mit dem Sie in strukturierter Form die für die Unternehmensgründung wesentlichen Parameter erfassen und direkt an uns übermitteln können.

Auf Basis dieser Daten können wir Ihnen zum einen ein maßgeschneidertes Angebot hinsichtlich unseres mit der Unternehmensgründung verbundenen Honorars unterbreiten. Zum anderen haben wir – falls Sie uns bei Ihrer Ansiedlung in Österreich mit der Gründung Ihrer Niederlassung beauftragen möchten – schon bereits die wesentlichen Informationen parat, um die Gründungsdokumente rasch und ohne weitere zeitliche Verzögerung erstellen zu können. Damit sparen Sie Zeit und Geld!

Welche Rechtsform – GmbH, Zweigniederlassung oder eine Aktiengesellschaft?

Bei der Ansiedlung stellt sich vorab die Frage, welche Niederlassungs- bzw. Rechtsform gewählt werden soll.

Die in Österreich zur Verfügung stehenden Rechtsformen sind nahezu identisch mit denjenigen in der Schweiz. In Österreich kann ein Unternehmen sowohl in Form eines Einzelunternehmens als auch in Form einer Gesellschaft betreiben werden. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit der Errichtung einer Zweigniederlassung.

Bei den Gesellschaftsformen stehen die Rechtsformen der Personengesellschaften (am gängisten sind dies die offene Gesellschaft und Kommanditgesellschaft) und der Kapitalgesellschaften (hier sind es vorwiegend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft und die europäische Aktiengesellschaft) zur Verfügung. Als Mischform zwischen einer Personen- und Kapitalgesellschaft gibt es noch die GmbH & Co KG.

Dazu ist festzuhalten, dass die überwiegende Mehrheit der Schweizer Unternehmer/Investoren, die wir in den letzten Jahren bei ihrem Markteinstieg bzw. ihrer Ansiedlung in Österreich betreuen durften, bevorzugt die Rechtsform der GmbH und der Zweigniederlassung gewählt hat.

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) fristet – nicht nur bei Ansiedlungen von ausländischen Unternehmen sondern generell – in Österreich dagegen eher ein Schattendasein. Der Grund liegt hauptsächlich darin, dass die Gründungsvoraussetzungen sowie der Formalismus bei einer Aktiengesellschaft wesentlich ausgeprägter sind als bei einer GmbH. Die österreichische AG ist auch nicht vergleichbar mit einer Schweizer AG. Ein wesentlicher Unterschied zur Schweizer AG besteht v.a. darin, dass man für die Gründung einer österreichischen AG nebst einem Vorstand zusätzlich wenigstens 3 Aufsichtsratsmitglieder braucht, was natürlich einen höheren administrativen (und finanziellen) Aufwand mit sich bringt.

Da für die Schweizer Unternehmen bei ihrer Ansiedlung die GmbH mit Abstand die Nr. 1 ist, gefolgt von den Zweigniederlassungen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen betreffend diesen beiden bevorzugten Rechtsformen zusammengestellt. Diese Informationen sollen Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Rechtsform behilflich sein.

Informationen zur GmbH und zur Zweigniederlassung

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unser speziell entwickeltes Online-Erfassungssystem ermöglicht es Ihnen bequemvon dort wo Sie gerade sind – uns alle wesentlichen Daten/Informationen für die Erstellung eines Pauschalangebotes und in weiterer Folge Ihrer Gründungsdokumente über eine gesicherte Datenverbindung zur Verfügung zu stellen. Langwierige Emailkorrespondenzen, Terminvereinbarungen für Besprechungen, Anreisen zu uns und dergleichen gehören sohin der Vergangenheit an.

Für den Fall der Gründung einer GmbH müssen Sie selbst beim Gründungsakt bzw. bei der Errichtungserklärung vor dem Notar nicht persönlich (bei uns) anwesend sein, weil das auch über eine Spezialvollmacht (in der erforderlichen Form) erfolgen könnte, auch wenn wir uns natürlich immer darüber freuen, unsere Mandanten persönlich kennen zu lernen.

Überdies können wir Ihnen – falls erwünscht – im Falle und im Zuge der Gründung Ihrer GmbH anbieten, dass Sie das Gründungskapital Ihrer GmbH auf das Treuhandkonto des mit uns kooperierenden Notars einbezahlen, der dann die diesbezügliche für die Eintragung im Firmenbuch unbedingt notwendige Bestätigung ausstellt (sämtliche Compliance-rechtlichen Bestimmungen zwecks Vermeidung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sind dabei selbstverständlich einzuhalten bzw. zu erfüllen). Das nimmt Ihnen den (zeitlichen) Druck, vorgängig zum Zweck der Eintragung der GmbH im Firmenbuch ein Geschäftskonto bei einem/einer österreichischen Kreditinstitut/Bank zu eröffnen. Sobald die GmbH im Firmenbuch eingetragen worden ist, wird der Notar das Gründungskapital zu gegebener Zeit dann auf das von Ihnen genannte Geschäftskonto Ihrer in Österreich neu errichteten GmbH weiterleiten.

All das bringt Ihnen bei der Unternehmensgründung eine enorme Zeitersparnis.

Zudem wissen Sie mit unserem Pauschalangebot, welches die Grundlage unserer Beauftragung bildet, schon im Voraus genau, was Sie unsere Tätigkeit im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung kosten würde/wird. Im Fall der Gründung einer GmbH ist in unserem Honorar auch das des Notars enthalten, sodass es hier keine Überraschungen für Sie geben kann.

Zum Online Erfassungssystem*

*Hinweis: Das Online Erfassungssystem ist aus den bereits erwähnten Gründen auf die Errichtung einer GmbH oder Zweigniederlassung zugeschnitten. Sollten Sie eine andere Rechtsform bevorzugen oder wenn Sie Ihre Anfrage nicht über das Erfassungssystem an uns richten wollen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch auf herkömmlichem Weg per Telefon
(+43 1 8900 898) oder per E-Mail (office@lawco.at) zur Verfügung.

Kontakt

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Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

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+43 1 8900 898

Fax:

+43 1 8900 898 25

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