Landes-, Landschafts-, Orts-und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens für ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin, dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein und/oder in seiner Branche von maßgebender, mindestens aber von besonderer Bedeutung ist.
„Austria“, „Austro“, „Österreich“ oder „österreichisch“ setzen entweder voraus, dass das Unternehmen von großem Umfang oder von großer Bedeutung jedenfalls in seiner Branche für Österreich ist. „Austria“, „Austro“, „Österreich“ oder „österreichisch“ kann aber auch als Zusatz, der auf die inländische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist, verwendet werden, ohne dass noch deren besondere Bedeutung für Österreich vorliegen muss.
Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbständige Unternehmen bezeichnet, welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten außerhalb von Österreich hat.
Im Rahmen der Anmeldung einer Firma unter Verwendung eines geographischen Zusatzes (wie insb. „Austria“ odgl.) beim Firmenbuch ist es erforderlich, vorab ein (Kurz-)Gutachten bei der jeweiligen Wirtschaftskammer (am künftigen Sitz der Gesellschaft) einzuholen und dieses dann dem Firmenbuchgericht vorzulegen. Das geht in der Regel sehr schnell, so dass es hier zu keiner nennenswerten Verzögerung im Rahmen der Eintragung im Firmenbuch kommt.