Stammeinlage
Einzahlung Stammeinlage:
- Damit die GmbH in das Firmenbuch eingetragen werden kann, ist es u.a. erforderlich, dem Firmenbuch eine
Bestätigung eines in Österreich ansässigen Kreditinstituts oder der Österreichischen Postsparkasse vorzulegen,
in welcher bestätigt wird, dass die Stammeinlage (wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt) auf das Konto der
Gesellschaft gut gebucht worden ist und der einbezahlte Betrag zur freien Verfügung des Geschäftsführer steht
und dass der Geschäftsführer darüber nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen, beschränkt ist.
- Um zu solch einer Bestätigung zu kommen, ist es erforderlich, vorgängig ein Geschäftskonto bei einer Bank
(oder bei der Österreichischen Sparkasse) zu eröffnen. Dieser Schritt ist in der Regel aber sehr zeitaufwändig
und mit zahlreichen bürokratischen (bzw. bankinternen) Hürden verbunden, insbesondere wenn der/die
Gesellschafter aus dem Ausland kommt/kommen, wodurch der Gründungsprozess bzw. die Eintragung im Firmenbuch
erheblich (oftmals über mehrere Wochen) blockiert bzw. verzögert wird.
- Es gibt aber auch einen anderen, vom GmbH-Gesetz ausdrücklich erlaubten, schnelleren Weg: Anstatt die
Einzahlung auf ein vorgängig bei einem Bankinstitut zu eröffnendes Geschäftskonto vorzunehmen kann die
Stammeinlage auch auf ein Treuhandkonto des beurkundenden Notars als Treuhänder einbezahlt werden.
Die Vorlage der Bestätigung des Notars über die erfolgte Einzahlung ist dann ausreichend für die Vorlage beim
Firmenbuch.
Nach erfolgter Eintragung der GmbH im Firmenbuch hat der Notar den Betrag der einbezahlten Stammeinlage auf
ein von der Gesellschaft bekannt gegebenes Gesellschaftskonto weiterzuleiten.
Diese Alternative hat den großen
Vorteil, dass der Prozess der Eintragung der GmbH im Firmenbuch erheblich beschleunigt werden kann bzw.
nicht
durch bürokratische Hindernisse blockiert wird. Wenn Sie die Gründung Ihrer GmbH über uns abwickeln, können
wir Ihnen diese Möglichkeit gerne anbieten (aufgrund des mit uns kooperierenden Notars).