Stammeinlage
Einzahlung Stammeinlage:
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Damit die GmbH in das Firmenbuch eingetragen werden
kann, ist es u.a. erforderlich, dem Firmenbuch eine
Bestätigung eines in Österreich ansässigen
Kreditinstituts oder der Österreichischen Postsparkasse
vorzulegen, in welcher bestätigt wird, dass die
Stammeinlage (wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt)
auf das Konto der Gesellschaft gut gebucht worden ist
und der einbezahlte Betrag zur freien Verfügung des
Geschäftsführer steht und dass der Geschäftsführer
darüber nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen,
beschränkt ist.
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Um zu solch einer Bestätigung zu kommen, ist es
erforderlich, vorgängig ein Geschäftskonto bei einer
Bank (oder bei der Österreichischen Sparkasse) zu
eröffnen. Dieser Schritt ist in der Regel aber sehr
zeitaufwändig und mit zahlreichen bürokratischen (bzw.
bankinternen) Hürden verbunden, insbesondere wenn
der/die Gesellschafter aus dem Ausland kommt/kommen,
wodurch der Gründungsprozess bzw. die Eintragung im
Firmenbuch erheblich (oftmals über mehrere Wochen)
blockiert bzw. verzögert wird.
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Es gibt aber auch einen anderen, vom GmbH-Gesetz
ausdrücklich erlaubten, schnelleren Weg: Anstatt die
Einzahlung auf ein vorgängig bei einem Bankinstitut
zu eröffnendes Geschäftskonto vorzunehmen kann die
Stammeinlage auch auf ein Treuhandkonto des
beurkundenden Notars als Treuhänder einbezahlt
werden.
Die Vorlage der Bestätigung des Notars über die erfolgte
Einzahlung ist dann ausreichend für die Vorlage beim
Firmenbuch. Nach erfolgter Eintragung der GmbH im
Firmenbuch hat der Notar den Betrag der einbezahlten
Stammeinlage auf ein von der Gesellschaft bekannt
gegebenes Gesellschaftskonto weiterzuleiten.
Diese Alternative hat den großen Vorteil, dass der
Prozess der Eintragung der GmbH im Firmenbuch
erheblich beschleunigt werden kann bzw. nicht durch
bürokratische Hindernisse blockiert wird. Wenn Sie
die Gründung Ihrer GmbH über uns abwickeln, können
wir Ihnen diese Möglichkeit gerne anbieten (aufgrund
des mit uns kooperierenden Notars).