ACHTUNG: Änderung ab 01.01.2024

(WKO.at): Da das GmbH-Mindeststammkapital ab 1.1.2024 10.000 Euro beträgt, besteht kein Bedarf mehr für gesetzliche Regelungen über die Gründungsprivilegierung. Bei bestehenden gründungsprivilegierten GmbHs sind bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrags die Bestimmungen über die Gründungsprivilegierung zu beseitigen.





Gründungsprivilegierung